Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainings und Professional Services
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainingsveranstaltungen
der Fast Lane Institute for Knowledge Transfer GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Lehrgängen und Trainings – nachfolgend Kurse
– der Fast Lane Institute for Knowledge Transfer GmbH – nachfolgend als Veranstalter
oder kurz Fast Lane
bezeichnet.
1.2 Etwaige andere Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
2. Zulassungsvoraussetzungen
2.1 Jedem Interessenten stehen die Kurse des Veranstalters offen, sofern er über die geforderten Qualifikation verfügt, die in Leistungsbeschreibung gefordert werden. Soweit Zulassungsvoraussetzungen explizit für die Teilnahme von Schulungen oder Prüfungen notwendig sind, ist der Veranstalter berechtigt, die Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu verlangen.
3. Anmeldung
3.1. Anmeldungen zu Veranstaltungen richten Sie bitte schriftlich an:
Deutschland:
Fast Lane Institute for Knowledge Transfer GmbH
Parkring 22
85748 Garching
+49 (0)40 23537720
info@flane.de / www.flane.de
Schweiz:
Fast Lane Institute for Knowledge Transfer (Switzerland) AG
Husacherstrasse 3
8304 Wallisellen (Zürich)
info@flane.ch / www.flane.ch
3.2. Bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn erhalten Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung der gebuchten Veranstaltung, mit detaillierten Informationen über den von Ihnen gebuchten Kurs (Veranstaltungsort, Termin, Veranstaltungszeiten). Der Vertragsabschluss kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden erlangen erst durch schriftliche Bestätigung Gültigkeit.
3.3. Bei ungenügender Anzahl bestätigter Anmeldungen behalten wir uns vor, den Kurs bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen.
3.4 Es besteht kein Recht auf Teilnahme an Kursen mit begrenzter Teilnehmerzahl.
4. Gebühren
4.1 Alle Gebühren verstehen sich zzgl. der Mehrwertsteuer oder sonstigen anwendbaren Steuern im Land der Schulungserbringung. Es gilt unsere aktuelle Preisliste. Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste erlischt die Gültigkeit der vorherigen.
4.2 Die Schulungspreise für Kurse, die in unseren Räumen durchgeführt werden, umfassen die Benutzung der Trainingssysteme, Tagungsgetränke und der Mittagsverpflegung und Student Kits.
5. Durchführung
5.1 Inhaltliche Änderungen, die das Kursziel verändern können, sind zulässig, wenn sie auf Verlangen oder mit Zustimmung der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind.
5.2 Der Veranstalter behält sich eine Änderung bzw. Verlegung im Programmablauf und/oder den Wechsel von Referenten vor, sofern das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert wird.
5.3 Für als Garantietermin gekennzeichnete Kurse gilt die Durchführung als garantiert. Es können sich ggf. Änderungen im Durchführungsort ergeben. Eine angemessene Kürzung in der Kursdauer durch den Veranstalter ist möglich.
6. Pflichten des Teilnehmers
6.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Kursort geltende Hausordnung zu beachten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen des vertragsgegenständlichen Kurses teilzunehmen, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung des Kurses entgegenstehen könnte.
7. Stornierungen
7.1. Stornierungen müssen in schriftlicher bzw. elektronischer Form an uns übermittelt werden.
7.2. Die Stornokosten staffeln sich wie folgt:
- Stornierung bis 11 Arbeitstage vor Kursbeginn: keine Stornogebühr
- Stornierung bis 6 Arbeitstage vor Kursbeginn: Die Stornogebühr beträgt 50% der Kursgebühren
- Stornierung ab 5 Arbeitstage vor Kursbeginn: Die Stornogebühr beträgt 100% der Kursgebühren
Anstatt die Kursteilnahme zu stornieren, können Sie alternativ einen anderen Teilnehmer benennen.
7.3. Im Falle einer Kursabsage von unserer Seite in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall, Krankheit des Kursleiters) beschränkt sich die Haftung des Veranstalters für bereits angereiste Kursteilnehmer auf die Rückerstattung der Kursgebühren. Eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
7.4 Als Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Veranstalter gelten insbesondere die anhaltende oder schwerwiegende Störung des Kurses, wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben des Kurses, Zahlungsverzug mit mehr als zwei Raten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oder Widerruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger.
7.5 Die Stornierungsbedingungen gelten auch für Paketbuchungen. In diesem Fall werden die Stornierungsgebühren anteilig vom Paketguthaben abgezogen.
8. Umbuchung
8.1 Bei Umbuchungen gelten unsere Stornierungsbedingungen entsprechend.
9. Es gelten Abweichende Regelungen bei Individualkursen
9.1 Individualkurse sind solche Kurse, auf die mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- Der Kursinhalt wurde individuell nach Vorgaben des Auftraggebers gestaltet
- Der Kurs wird für eine geschlossene Teilnehmergruppe durchgeführt
- Der Kurs findet in den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder als geschlossenes Firmenseminar in den Räumen des Veranstalters statt
9.2 Für Individualkurse gelten die unter 7.2 genannten Stornokosten nicht. Kostenfreie Stornierungen sind bei Individualschulungen – nach schriftlicher Auftragsvergabe – nicht möglich.
9.3 Der Veranstalter behält sich bei Stornierungen vor, allen durch den Auftrag verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen. Hierzu gehört auch, ein unter Umständen geltend gemachter Verdienstausfall des Dozenten.
9.4 Bei vom Auftraggeber verursachten Verschiebungen von Kursterminen und/oder Änderungen des Kursstandorts behält sich der Veranstalter ebenfalls das Recht vor, den hierdurch verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen.
10. Partnerkurse
10.1 Bei Kursen von Drittherstellern und Partnern der Fast Lane finden die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Unternehmen Anwendung. Dies gilt insbesondere für die Stornierungsbedingungen und Bedingungen der Garantietermine.
10.2 Bitte beachten Sie die gesonderten AGB bei Buchungen der Kurse und Produkte von ServiceNow.
11. E-Learning-Produkte
11.1 Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten für E-Learning-Produkte die Nutzungsbedingungen der Hersteller entsprechend. Auf Anfrage des Kunden werden die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Hersteller von Fast Lane zur Verfügung gestellt.
11.2 E-Learning-Produkte werden auf der Plattform des jeweiligen Herstellers bereitgestellt. Der Veranstalter stellt hierfür einen Zugangscode zur Verfügung, der auf der entsprechenden Plattform eingelöst werden kann.
11.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, sich für die Nutzungsdauer des Produkts Zugang zur jeweiligen Plattform des Herstellers zu verschaffen. Der Veranstalter haftet nicht dafür, wenn aufgrund fehlenden Zugangs ein E-Learning nicht wie beabsichtigt genutzt werden kann.
11.4 Jedes Produkt kann für die in der Produktbeschreibung und Bestätigung angegebene Nutzungsdauer genutzt werden. Wenn nicht anders angegeben, beginnt diese mit der Zustellung des Zugangscodes. Wenn eine Aktivierungsfrist angegeben ist, so muss der Zugangscode ab Zustellung bis zum Ende dieser Frist eingelöst werden. Danach gewährleistet der Veranstalter die Einlösbarkeit nicht mehr.
12. Instructor-Led-Online-(ILO)- und FLEX-Klassenraumtrainings
12.1 In Trainingsvarianten wie Instructor Led Online (ILO) und/oder FLEX Klassenraum Trainings können sich Teilnehmer remote per Desktop oder Web-Anwendung in das Training einwählen (Online-Teilnehmer
). Diese Trainings sind entsprechend gekennzeichnet. Entweder als reine Online-Veranstaltungen ILO oder als FLEX Training, bei denen Online-Teilnehmer in einem Training mit Teilnehmern vor Ort remote zugeschaltet werden können. Bei der Übertragung werden Ton- und Bildinhalte übermittelt, die beispielsweise vom Online-Teilnehmer, vom Trainer und von anderen Kursteilnehmern stammen können. Das Aufzeichnen dieser Inhalte ist allen Teilnehmern untersagt.
12.2 Klassenraum-Teilnehmer, die sich zu einem FLEX-Kurs anmelden, stimmen mit ihrer Anmeldung zu, dass Ton, Bild sowie Bildschirminhalte aus dem Kursraum zu den Online-Teilnehmern übertragen werden dürfen.
13. Zahlungsbedingungen
13.1 Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und sind sofort nach Rechnungsstellung – in jedem Fall vor Kursbeginn – ohne Abzüge zu begleichen.
13.2 Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Käufer zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben.
13.3 Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Kreditkarte oder Überweisung, d.h. keine Bargeldzahlungen oder Schecks.
13.4 Der Kunde kann nur aufrechnen, sofern rechtskräftig festgestellte oder vom Veranstalter unbestrittene Ansprüche bestehen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
14. Garantie
14.1 Fast Lane bietet Ihnen höchste Qualität im High-End-Networking Bereich. Sollten Sie am ersten Tag des Trainings nicht zufrieden sein, informieren Sie bitte unseren Trainer und wir erstatten Ihnen die gezahlten Kursgebühren.
14.2 Wir behalten uns in diesem Fall jedoch vor, die Kosten für genutzte Schulungsunterlagen und für Sie reservierte Schulungslabore zu berechnen. Der Betrag wird auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet.
15. Urheberrechte
15.1 Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Schulungsunterlagen darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren), auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
15.2 Das Aufzeichnen oder Abfilmen jeglicher Inhalte eines von der Fast Lane durchgeführten Kurses ist untersagt. Dies gilt insbesondere aber nicht nur für die unter 12. genannten ILO- und FLEX-Trainings.
16. Haftung
16.1 Ansprüche gegen die Fast Lane GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden wie z.B. Betriebsunterbrechungen oder -störungen, Verdienst- oder Gewinnentgang, Datenverlust usw., gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Für vom Kunden während einer Schulung eingebrachte Sachen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
17. Erfüllungsort/Gerichtsstand
17.1 Als Erfüllungsort gilt der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Kursort. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist München.
18. Datenschutz
18.1 Grundsätzliche Angaben zur Datenverarbeitung und Rechtsgrundlagen
a. Die nachfolgenden Klauseln klären Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten innerhalb unseres Kursangebotes auf. Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit diese im Rahmen der Zweckbestimmung der Rechtsbeziehung liegt.
b. Die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. personenbezogene Daten
oder deren Verarbeitung
verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
c. Zu den im Rahmen des Kursangebotes verarbeiteten personenbezogenen Daten der Kunden gehören Bestandsdaten (z.B. Namen und Adressen), Vertragsdaten (z.B. in Anspruch genommene Leistungen, Namen von Sachbearbeitern, Zahlungsinformationen), Nutzungsdaten (z.B. Interesse an unseren Produkten) und Inhaltsdaten.
d. Wir verarbeiten personenbezogene Daten der Kunden nur unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Das bedeutet, die Daten der Kunden werden nur beim Vorliegen einer gesetzlichen Erlaubnis verarbeitet. D.h. insbesondere wenn die Datenverarbeitung zur Erbringung unserer vertraglichen Leistungen (z.B. Bearbeitung von Aufträgen), bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist, eine Einwilligung der Nutzer vorliegt, als auch aufgrund unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb und Sicherheit unseres Kursangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO).
e. Wir weisen darauf hin, dass die Rechtsgrundlage der Einwilligungen Art. 6 Abs. 1 lit. a. und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO ist.
18.2 Sicherheitsmaßnahmen
a. Wir treffen organisatorische, vertragliche und technische Sicherheitsmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik, um sicherzustellen, dass die Vorschriften der Datenschutzgesetze eingehalten werden und um damit die durch uns verarbeiteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
18.3 Weitergabe von Daten an Dritte und Drittanbieter
a. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Wir geben die Daten der Nutzer an Dritte nur dann weiter, wenn dies z.B. auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO für Vertragszwecke erforderlich ist oder auf Grundlage berechtigter Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO an wirtschaftlichem und effektivem Betrieb unseres Geschäftsbetriebes.
b. Sofern wir Subunternehmer einsetzen, um unsere Leistungen bereitzustellen, ergreifen wir geeignete rechtliche Vorkehrungen sowie entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen, um für den Schutz der personenbezogenen Daten gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu sorgen.
c. Sofern im Rahmen des Kursangebotes Inhalte, Werkzeuge oder sonstige Mittel von anderen Anbietern (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als Drittanbieter
) eingesetzt werden, ist davon auszugehen, dass ein Datentransfer in die Sitzstaaten der Drittanbieter stattfindet.
Sollten Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt werden, wird vor dem Transfer der Daten sichergestellt, dass geeignete Garantien nach Art. 44 ff. der DSGVO für den Empfänger vorliegen. Als Drittstaaten sind Länder zu verstehen, in denen die DSGVO kein unmittelbar geltendes Recht ist, d.h. grundsätzlich Länder außerhalb der EU, bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes.
18.4 Erbringung vertraglicher Leistungen
a. Wir verarbeiten Bestandsdaten (z.B. Namen und Adressen sowie Kontaktdaten von Nutzern), Vertragsdaten (z.B. in Anspruch genommene Leistungen, Namen von Kontaktpersonen, Zahlungsinformationen) zwecks Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gem. Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO.
b. Nutzer können optional ein Nutzerkonto anlegen, indem sie insbesondere ihre Bestellungen einsehen können. Im Rahmen der Registrierung, werden die erforderlichen Pflichtangaben den Nutzern mitgeteilt. Die Nutzerkonten sind nicht öffentlich und können von Suchmaschinen nicht indexiert werden. Wenn Nutzer ihr Nutzerkonto gekündigt haben, werden deren Daten im Hinblick auf das Nutzerkonto gelöscht, vorbehaltlich deren Aufbewahrung ist aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen entspr. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO notwendig. Es obliegt den Nutzern, ihre Daten bei erfolgter Kündigung vor dem Vertragsende zu sichern. Wir sind berechtigt, sämtliche während der Vertragsdauer gespeicherten Daten des Nutzers unwiederbringlich zu löschen.
18.5 Kontaktaufnahme
a. Bei der Kontaktaufnahme mit uns (per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet.
b. Die Angaben der Nutzer können in unserem Customer-Relationship-Management System (CRM System
) oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.
c. Wir setzen ein internes CRM-System, welches eine Eigenentwicklung der Fast Lane Institute for Knowledge Transfer GmbH ist, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (effiziente und schnelle Bearbeitung der Nutzeranfragen) ein.
18.6 Rechte der Nutzer
a. Nutzer haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von uns über sie gespeichert wurden.
b. Zusätzlich haben die Nutzer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, sofern zutreffend, Ihre Rechte auf Datenportabilität geltend zu machen und im Fall der Annahme einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
c. Ebenso können Nutzer Einwilligungen, grundsätzlich mit Auswirkung für die Zukunft, widerrufen.
18.7 Löschung von Daten
a. Die bei uns gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten der Nutzer nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten der Nutzer, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.
b. Nach gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Aufbewahrung für 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Handelsbriefe, Buchungsbelege, etc.) sowie für 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, Für Besteuerung relevante Unterlagen, etc.).
18.8 Widerspruchsrecht
Nutzer können der künftigen Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.
- Haben sie noch Fragen zum Datenschutz? Dann können Sie jederzeit unser Datenschutzteam kontaktieren: datenschutz@flane.de oder +49 40 2533462111
- Datenschutzbeauftragte(r): Anne Merten / F1 GmbH; Mädewalder Weg 2; 12621, Berlin; Deutschland; +49 (0)30 565862684; datenschutz@f1-gmbh.de
- Verantwortliche(r): Fast Lane Institute for Knowledge Transfer GmbH; Parkring 22; 85748, Garching bei München, Deutschland; Amtsgericht München – HRB 241577; +49 (0)40 2533462111; Geschäftsführer: Torsten Poels
(Gültig ab 08.06.2022)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Professional Services
der Fast Lane Institute for Knowledge Transfer GmbH, Parkring 22, 85748 Garching
1. Geltung
Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Rechtsgeschäfte mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen als Auftraggeber. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als Fast Lane Institute for Knowledge Transfer GmbH als Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Leistungsbeschreibung
Die in der Leistungsbeschreibung für den jeweiligen Auftrag aufgeführten Leistungen legen die Pflichten des Auftragnehmers umfassend fest. Bei einer vom Auftraggeber gewünschten Installation der vom Auftraggeber erworbenen Produkte durch den Auftragnehmer enthalten insbesondere öffentliche Äußerungen des Verkäufers und des Herstellers dieser Softwareprodukte sowie deren Gehilfen oder Dritten (z.B. Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit) keine die Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des Leistungsinhalts.
3. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers aus seinen Leistungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder sie beruht auf einem behaupteten Mangel der Leistung des Auftragnehmers.
4. Leistungszeit, Höhere Gewalt und Arbeitskampfmaßnahmen, Verzugshaftungsbegrenzung
(1) Vereinbarungen über eine verbindliche Leistungszeit müssen schriftlich erfolgen. Die rechtzeitige Leistung des Auftragnehmers setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geklärt sind und der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa Beibringung erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder eine vereinbarte Anzahlung, erfüllt hat.
(2) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.
(3) Der Auftragnehmer haftet bei Verzug mit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs wird die Haftung des Auftragnehmers für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 5% und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 5% des Wertes der Leistungen begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind – auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1 dieses Abs. (2) gegeben ist.
Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag nach Nr. 9 dieser Bedingungen bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5. Rügepflicht des Auftraggebers für offensichtliche Mängel, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Erbringung der Leistung dem Auftragnehmer anzuzeigen; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Später auftretende Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Die Mängel sind in Textform und so detailliert wie dem Auftraggeber möglich zu beschreiben.
(2) Zeigt der Auftraggeber einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung des Auftragnehmers nicht besteht, und hatte der Auftraggeber bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Auftraggeber ist berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, die beim ihm entstandenen Aufwendungen, etwa für die Überprüfung der als mangelhaft angezeigten Leistung oder die vom Auftraggeber verlangte Nacherfüllung, vom Auftraggeber erstattet zu verlangen.
6. Ausschluss der Neuherstellung
Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur erneuten Neuherstellung des Werkes verpflichtet. Das Verlangen des Auftraggebers auf Nacherfüllung hat in Textform zu erfolgen. Dem Auftragnehmer ist für die Nacherfüllung eine Frist von 12 Wochen einzuräumen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, nach Nr. 7 dieser Bedingungen Schadensersatz zu verlangen.
7. Haftungsausschluss
(1) Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.
(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Nr. 4 dieser Bedingungen, die Haftung für Unmöglichkeit nach Nr. 8 dieser Bedingungen.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8. Begrenzte Haftung bei Unmöglichkeit
Soweit die Leistung unmöglich ist, haftet der Auftragnehmer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Unmöglichkeit beschränkt sich der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz neben und/oder statt der Leistung einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen insgesamt auf 5% des Wertes der Leistungen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen Unmöglichkeit der Leistung sind – auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer Fall nach Satz 1 gegeben ist. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag nach Nr. 9 dieser Bedingungen bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9. Vertretenmüssen des Rücktritts, Erklärung des Rücktritts
(1) Der Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Falle von Mängeln gelten statt des vorstehenden Satzes jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen des Rücktritts.
(2) Der Auftraggeber hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist – regelmäßig binnen einer Woche – nach Aufforderung des Auftragnehmers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht.
10. Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängel- und Schadensersatzansprüche
(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr.
(2) Die Verjährungsfrist nach Abs. 1 gilt jedoch mit folgender Maßgabe:
a) Die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.
b) Die Verjährungsfrist gilt auch nicht bei Bauwerken oder einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen für ein Bauwerk besteht.
c) Die Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
d) Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden hiervon auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.
(3) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Abnahme.
(4) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
(5) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.
(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11. Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch nach seiner Wahl berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
(Gültig ab 01/2023)