Kursüberblick
Das Persönlichkeitsrecht der informationellen Selbstbestimmung von Arbeitnehmern ist gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu schützen, was die Einhaltung der datenschutzspezifischen Pflichten durch Ihre Organisation nach sich zieht.
Die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebs- und Personalrats sind insbesondere bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer seitens der Organisation zu wahren.
Der Betriebs- und Personalrat hat die Einhaltung der Pflichten aus dem Datenschutzrecht zu kontrollieren und auf deren Einhaltung hinzuwirken.
Die Konstruktivität der Zusammenarbeit des Betriebs- und Personalrats mit dem Datenschutzbeauftragten sowie dem IT-Sicherheitsbeauftragten nimmt bei der Umsetzung angemessener Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes eine gewichtige Rolle ein.
Die an Ihre Organisation gestellten datenschutzrechtlichen Anforderungen müssen zudem im Wirkungskreis des Betriebs- und Personalrates selbst eingehalten werden.
Die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer, wie von der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gefordert, setzt eine hohe Kenntnis des Datenschutzrechts der Betriebs- und Personalratsmitglieder voraus.
Unser Seminar erfüllt die Anforderungen an eine Freistellung gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG und berechtigt gemäß § 40 Absatz 1 BetrVG zur Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber.
Jedem Teilnehmer wird das Handbuch Datenschutzrecht (Beck-Texte) ausgehändigt.
Zielgruppe
- Betriebs- / Personalratsmitglieder
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Schwerbehindertenvertretung
- Datenschutzbeauftragte
- Beschäftigte im Personalwesen
Kursziele
Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Vermittlung von datenschutzrechtlichem Grundlagenwissen, um Sie als Mitglied des Betriebs- oder Personalrats auf Ihr Mandat vorzubereiten.
Die spezifischen Themen des Datenschutzrechts, die der Mitbestimmung und Mitwirkung durch den Betriebs- und Personalrat unterliegen, wie die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, die Steuerung der privaten oder betrieblichen Nutzung der IT oder der Umgang mit der Kontrolle und Bewertung von Fähigkeiten, Leistung und Verhalten der Arbeitnehmer, bilden Kerninhalte des Seminars.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern ein vertiefendes Verständnis für den rechtssicheren Umgang bei der Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten und insbesondere der Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten zu vermitteln.
Die Klärung individueller Fragestellungen sollen Sie als Mitglied des Betriebs- oder Personalrats in die Lage versetzen, datenschutzrechtliche Fragestellungen zu erkennen und diese bewerten zu können, um angemessene Maßnahmen zur Sicherstellung des erforderlichen Schutzniveaus umzusetzen.
Kursinhalt
- Grundlagen des Datenschutzrechts gemäß DSGVO, BDSG, BetrVG, Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Sozialgesetzbuch (SGB)
- Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Planung, der Einrichtung oder der Änderung von IT-gestützter Verarbeitung
- Durchsetzung der Rechte des Betriebs- und Personalrats im Datenschutzmanagement
- Selbstständige Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten durch den Betriebs- und Personalrat
- Erforderlichkeit der Datenschutzfolgenabschätzung bei der Einführung von Verarbeitungen
- Pflichten bei der Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten
- Pflichten und Anforderungen bei der Drittlandsübermittlung
- Der datenschutzkonforme Umgang mit
- Kommunikationsmedien wie Social Media, E-Mail und Internet
- Bild- und Videomaterial von Arbeitnehmern
- Bewerberdaten
- Verhaltens- und Leistungsdaten der Arbeitnehmer
- Videoüberwachung und -aufzeichnung innerhalb der eigenen Organisation
- elektronischen und analogen Arbeitnehmerdaten
- Auskunfts- und Einsichtsrechte
- Schnittpunkte und Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten
- Die Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Technische und organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes
- Ausarbeitung und Inhalte von Betriebsvereinbarungen zu Themen wie
- Nutzung von mobilen Endgeräten
- Private und betriebliche Nutzung, BYOD, Apps, E-Mail, Internet, Social Media
- Einführung und Kontrolle von Videoaufzeichnung und Videoüberwachung
- Einführung und Kontrolle von Zeiterfassungsdaten
- Einführung und Kontrolle von Zutrittskontrolldaten
- Nutzung von mobilem und häuslichem Arbeitsplatz, Home Office
- Nutzung von Telekommunikation und Mobilfunk
- Nutzung von Endgeräten, IT-Anwendungen und IT-Komponenten
- Einführung und Kontrolle beim Whistleblowing
- Verarbeitung von Daten bei Mitarbeiterbefragungen